30-Tage-Bestpreis nach § 11 PAngV: Was bei Rabatten im Shop stehen muss
Der Ablauf ist fast überall derselbe. Im Produkt wird das Feld Vergleichspreis gefüllt, das Theme zeigt den Streichpreis und rechnet die Prozente aus, ein Banner sagt "minus 40 Prozent". Was fehlt, ist die Angabe, die § 11 PAngV bei jeder Preisermäßigung verlangt. Dieser Artikel erklärt, was genau verlangt wird, warum der Streichpreis aus dem Shopsystem diese Angabe nicht ersetzt, und wie du deine eigenen Seiten prüfst.
Was die Vorschrift verlangt
§ 11 Abs. 1 PAngV lautet wörtlich:
"Wer zur Angabe eines Gesamtpreises verpflichtet ist, hat gegenüber Verbrauchern bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet hat."
Drei Wörter darin entscheiden alles.
Jeder. Die Pflicht hängt an jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung, nicht nur an der Produktseite. Kollektionsübersicht, Startseiten-Banner, Pop-up, Newsletter, Anzeigentext: überall, wo die Ermäßigung bekannt gegeben wird, gehört die Angabe dazu.
Niedrigsten. Nicht der Preis von gestern, nicht der reguläre Listenpreis, nicht die UVP. Der niedrigste, den du selbst in den 30 Tagen davor verlangt hast. Wenn du zwischendurch schon einmal reduziert hattest, ist dieser reduzierte Preis der Bezugspunkt.
Angewendet. Es zählt der Preis, zu dem die Ware tatsächlich angeboten wurde, nicht der, der irgendwo im Katalog stand.
Absatz 2 regelt die schrittweise Ermäßigung, und zwar enger, als es oft zitiert wird. Er greift nur bei einer schrittweisen und ohne Unterbrechung ansteigenden Ermäßigung. Dann darf während der gesamten Aktion der niedrigste Gesamtpreis nach Absatz 1 angegeben werden, der vor Beginn der schrittweisen Ermäßigung angewendet wurde. Das ist nicht zwingend der reguläre Preis, sondern der niedrigste aus dem Zeitraum davor. Absatz 3 erklärt die Absätze 1 und 2 für entsprechend anwendbar auf die, die nach § 4 Abs. 2 PAngV nur den Grundpreis angeben müssen. Absatz 4 enthält zwei Ausnahmen: individuelle Preisermäßigungen, und schnell verderbliche Waren oder Waren mit kurzer Haltbarkeit, wenn der Preis wegen drohenden Verderbs oder drohenden Ablaufs der Haltbarkeit herabgesetzt wird und das für Verbraucher in geeigneter Weise kenntlich gemacht ist. Beide Bedingungen müssen zusammen vorliegen.
Was der EuGH 2024 dazu präzisiert hat
Lange wurde die Vorschrift so gelesen, dass es reicht, den 30-Tage-Bestpreis irgendwo zusätzlich zu nennen. Der Europäische Gerichtshof hat das am 26.09.2024 in der Rechtssache C-330/23 anders gesehen. Der Fall betraf Aldi Süd und die Bewerbung von Bananen und Ananas mit Preisvorteilen, vorgelegt vom Landgericht Düsseldorf.
Zwei Punkte aus der Entscheidung sind für Shops praktisch relevant.
Erstens muss der niedrigste Preis der letzten 30 Tage die Berechnungsgrundlage des beworbenen Vorteils sein. Es genügt nicht, ihn im Kleingedruckten nachzuschieben, während der Prozentsatz weiter auf einem höheren Preis beruht. Anschaulich: liegt der reguläre Preis bei 100 Euro, war die Ware zwischendurch für 80 Euro zu haben und steht sie jetzt wieder bei 100 Euro, dann bezieht sich ein beworbener Rabatt von 10 Prozent auf die 80 Euro, führt also auf 72 Euro und nicht auf 90 Euro.
Zweitens gilt das nicht nur für klassische Streichpreise. Die Entscheidung erfasst ausdrücklich auch Ermäßigungen, die als Prozentsatz oder als Werbeaussage zur Vorteilhaftigkeit des angegebenen Preises dargestellt werden. Formulierungen in der Art von "Preis-Highlight", "Knallerpreis" oder "Bestpreis der Woche" fallen damit in denselben Bereich, auch wenn nirgends ein durchgestrichener Preis steht.
Fünf Stellen im Shop, an denen es regelmäßig auseinanderläuft
1. Das Feld Vergleichspreis wird für den Wunschpreis benutzt
In Shopify heißt es Vergleichspreis, in WooCommerce Regulärer Preis neben Angebotspreis. Beides sind frei befüllbare Felder. Weder in der Shopify-Hilfe zu Angebotspreisen noch in der WooCommerce-Dokumentation ist eine Funktion beschrieben, die diesen Wert gegen die tatsächliche Preishistorie prüft. Dass es für beide Systeme eigene Apps und Plugins gibt, die genau das nachrüsten, spricht dieselbe Sprache. Häufig steht in dem Feld ein Wert, der nie über 30 zusammenhängende Tage verlangt wurde.
2. Der Dauerrabatt
Ein Produkt steht seit acht Wochen bei 69,99 Euro, daneben durchgehend ein Streichpreis von 129 Euro. Der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage ist dann 69,99 Euro. Der ausgewiesene Vorteil beträgt in diesem Zeitraum rechnerisch null. Das ist der häufigste Fund in dieser Kategorie und meistens nicht böse Absicht, sondern eine Aktion, die niemand wieder abgeschaltet hat.
3. Die Kollektionsübersicht
Auf der Produktseite steht die Angabe, in der Kachelansicht der Kollektion nicht. Weil die Pflicht an jeder Bekanntgabe hängt, ist die Übersichtsseite eine eigene Fundstelle. Dasselbe gilt für die Suchergebnisse und für Slider auf der Startseite.
4. UVP und eigener Vorherpreis werden vermischt
Eine unverbindliche Preisempfehlung ist der Preis eines Dritten. Sie darf genannt werden, sie beantwortet aber die Frage nach dem niedrigsten eigenen Gesamtpreis der letzten 30 Tage nicht. Wer nur die UVP zeigt, hat die Angabe aus § 11 nicht gemacht.
5. Einführungspreise und Vorbestellungen
Ein Produkt, das neu im Shop ist, hatte in den 30 Tagen davor keinen Preis. Hier ist die Formulierung der Angabe entscheidend, denn ein Streichpreis ohne vorherigen eigenen Preis behauptet eine Ermäßigung, die es so nicht gegeben hat.
Zwei Falsch-Positive, die du dir sparen kannst. Ein durchgestrichener Wert neben einem Geschenk oder einer Zugabe ist keine Preisermäßigung für die Ware, sondern eine Wertangabe. Und die Angabe "30 Tage" in einem Shop bedeutet oft die Rückgabefrist oder eine Garantie und nicht den Bestpreiszeitraum. Beides wird beim schnellen Draufschauen regelmäßig verwechselt.
So prüfst du deine eigenen Seiten
- Liste alle Stellen auf, an denen eine Ermäßigung bekannt gegeben wird. Produktseite, Kollektion, Suchergebnis, Startseiten-Slider, Pop-up, Ankündigungsleiste, Newsletter, Anzeigentexte.
- Zieh dir die Preishistorie. In Shopify siehst du Preisänderungen über die Produkt-Historie und über Exporte. Ohne saubere Historie hilft ein Blick in die Wayback Machine oder in eigene alte Screenshots. Diese Historie ist der Punkt, an dem die meisten Shops nichts vorzuweisen haben.
- Rechne den ausgewiesenen Vorteil nach. Nimm den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Ausgangswert und prüfe, ob der beworbene Prozentsatz dazu passt.
- Prüfe die Konsistenz auf derselben Seite. Stimmt der Prozentwert im Badge mit den beiden angezeigten Preisen überein? Abweichungen zwischen Badge, Streichpreis und Endpreis entstehen oft durch gerundete Theme-Berechnungen.
- Mach Screenshots mit Datum. Preisdarstellung ist der Bereich, in dem später niemand mehr rekonstruieren kann, was wann auf der Seite stand.
Warum dieser Bereich anders liegt als reine Formfehler
Bei vielen Informations- und Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr und bei digitalen Diensten greift § 13 Abs. 4 UWG: Mitbewerber können dafür keinen Ersatz der Abmahnkosten verlangen. Diese Beschränkung hat zwei Grenzen. Sie gilt nur für Anspruchsberechtigte nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, also für Mitbewerber, nicht für qualifizierte Wirtschaftsverbände oder Verbraucherverbände. Und sie greift nach der Rechtsprechung nicht, wenn derselbe Sachverhalt zugleich eine Irreführung nach § 5 UWG darstellt.
Genau dazu hat das OLG Köln am 27.03.2026 unter dem Aktenzeichen 6 U 77/25 entschieden. Streitgegenstand war die Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten, nicht der Unterlassungsanspruch selbst. Zwei Matratzen waren ab dem 29.11.2023 mit Streichpreisen beworben worden, obwohl sie in der Woche davor günstiger angeboten worden waren. Der Hinweis auf den tatsächlich zuvor geforderten Preis stand erst auf der Folgeseite und in kleinerer Schrift. Der Senat sah darin eine Irreführung nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG und entschied, dass § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG den Kostenerstattungsanspruch in dieser Konstellation nicht ausschließt. Das Urteil des LG Köln vom 16.04.2025, Az. 84 O 30/24, wurde dabei im Wesentlichen bestätigt und nur bei Zinshöhe und Zinsbeginn abgeändert. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Praktisch heißt das nur eines: Preisdarstellung ist eine der Kategorien, die Verbände und Wettbewerber systematisch durchsehen, weil sie sich von außen ohne Zugang zum Shop feststellen lässt. Ein Screenshot der Produktseite reicht.
Preisauszeichnung ist Teil des Shop-Checks
Beim kompletten Check gehe ich Produktseiten, Kollektionskacheln und Bestellstrecke durch und halte jede Abweichung mit Fundstelle, Wortlaut und Screenshot fest. Die kostenlose Kurzprüfung deckt diesen Bereich nicht ab, sie misst die Startseite auf Einwilligung, fremde Ressourcen und Pflichtangaben. Sie ist der schnellste Weg zu sehen, wie ich arbeite.
Kurzprüfung startenHäufige Fragen
Ist der Vergleichspreis in Shopify automatisch der 30-Tage-Bestpreis?
Nein. Das ist ein frei befüllbares Feld ohne Verbindung zur tatsächlichen Preishistorie. Die Vorschrift knüpft an den Preis an, den du in den letzten 30 Tagen tatsächlich verlangt hast.
Gilt die Regel auch, wenn ich nur "minus 30 Prozent" schreibe?
Nach der Entscheidung des EuGH vom 26.09.2024 sind Prozentangaben und Werbeaussagen zur Vorteilhaftigkeit des Preises erfasst, auch ohne durchgestrichenen Preis.
Was ist mit Black Friday und mehrstufigen Aktionen?
Für schrittweise und ohne Unterbrechung ansteigende Ermäßigungen erlaubt § 11 Abs. 2 PAngV, während der gesamten Aktion den niedrigsten Preis anzugeben, der vor Beginn der Aktion galt. Wird die Ermäßigung zwischendurch zurückgesetzt oder unterbrochen, greift die Erleichterung nicht.
Und ein Rabattcode an der Kasse?
Absatz 4 nimmt individuelle Preisermäßigungen aus. Ein Code, der öffentlich beworben wird und für jeden gilt, ist von einer individuellen Ermäßigung zu unterscheiden. Je breiter der Code beworben wird, desto näher liegt er an einer allgemeinen Preisermäßigung.
Wie lange muss ich die Preishistorie aufbewahren?
Die Vorschrift nennt keine Aufbewahrungsfrist. Praktisch brauchst du für jeden Zeitpunkt, an dem du eine Ermäßigung bekannt gibst, die 30 Tage davor. Ein monatlicher Preisexport ist der einfachste Weg, das nachweisbar zu halten.
Quellen
- § 11 PAngV, Preisangabenverordnung in der Fassung von 2022
- § 4 Abs. 2 PAngV, Grundpreisangabe
- EuGH, Urteil vom 26.09.2024, Rechtssache C-330/23, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Aldi Süd
- OLG Köln, Urteil vom 27.03.2026, Az. 6 U 77/25, Vorinstanz LG Köln, Urteil vom 16.04.2025, Az. 84 O 30/24
- § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 13 Abs. 3 und Abs. 4 UWG, § 8 Abs. 3 UWG
- Shopify-Hilfe zu Angebotspreisen, WooCommerce-Dokumentation zu Produktpreisen
Ich bin kein Anwalt. Das hier ist eine technische Beschreibung, keine Rechtsberatung. Ich beschreibe, was auf einer Seite steht und wo das von den geltenden Vorgaben abweicht, jeweils mit Fundstelle und Quelle. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall gehört zu einem Anwalt. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.