Shopbefund
Wer abmahnt

Es ist kein Zufall, wen es trifft

Gesucht wird nach Mustern, die sich automatisiert finden lassen, nicht nach einzelnen Shops. Wie das abläuft, wer abmahnen darf und wo seit der Reform von 2020 kein Geld mehr liegt. Allgemeine Einordnung, Stand August 2026, keine Rechtsberatung.

Die Rechnung

Vorher nachsehen dauert ein bis zwei Werktage, hinterher läuft eine Frist

Eine Abmahnung kommt ohne Vorwarnung und mit einer kurzen Frist. Was dann ansteht, ist der halbe Shop an einem Nachmittag, unter Zeitdruck und ohne Messwerte.

Wenn es schiefgeht

Eine Abmahnung, wie sie abläuft

Ankündigung
keine
Frist zur Reaktion
meist 5 bis 10 Tage
Verlangt wird
Unterlassungserklärung
Beim zweiten Mal
Vertragsstrafe

Wer die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibt, vereinbart für den Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe. Ihre Höhe steht in der Erklärung selbst. Der Aufwand entsteht daher nicht beim ersten Brief, sondern in dem, was danach vollständig abgestellt sein muss.

Wenn du vorher schaust

Ein Check, einmalig

490 €fester Betrag, vorab schriftlich
  • Ein Durchgang durch den gesamten Shop, mit Report und schriftlicher Zusammenfassung. Ein Preis, unabhängig davon, wie viele Produkte du hast.
  • Kein Abo, keine Mindestlaufzeit, kein Call, kein Retainer im Kleingedruckten.
  • Buchst du die Umsetzung dazu, ist die Kontrollmessung danach im Preis drin.

Bei 50.000 Euro Monatsumsatz sind 490 Euro weniger als ein Drittel eines Tagesumsatzes, bei 30 Tagen gerechnet. Einmal.

Allgemeine Beschreibung des üblichen Ablaufs, keine Prognose für deinen Fall. Ob eine Abmahnung berechtigt ist, welche Kosten anfallen und ob du unterschreiben solltest, beurteilt ein Anwalt. Zum Kostenersatz siehe § 13 Abs. 4 UWG, der ihn für einen Teil der Fälle ausschließt.

Wer eigentlich abmahnt

Es ist kein Zufall, wen es trifft

Die meisten Shopbetreiber stellen sich eine Abmahnung als Pech vor. Irgendjemand hat zufällig auf der Seite etwas gesehen. So läuft es fast nie. Es gibt mehrere Gruppen, die abmahnen dürfen, und die meisten davon arbeiten systematisch.

Absender 1

Wettbewerber

Jedes Unternehmen darf einen Wettbewerber abmahnen, der vergleichbare Waren anbietet. Das ist in der Praxis der häufigste Absender und selten böse Absicht: da sitzt jemand in derselben Nische, sieht deine Preisauszeichnung und ärgert sich, weil er es selbst korrekt macht und dadurch teurer wirkt.

Wer in einer engen Nische mit vielen ähnlichen Shops verkauft, wird am häufigsten angeschrieben.

Absender 2

Qualifizierte Wirtschaftsverbände

Verbände und Wettbewerbsvereine dürfen seit 2021 nur noch abmahnen, wenn sie auf der beim Bundesamt für Justiz geführten Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände stehen. Genau das war die Reform, die einen Teil der Abmahnvereine aus dem Markt genommen hat.

Die verbliebenen arbeiten dafür professionell und in größeren Serien.

Absender 3

Spezialisierte Kanzleien

Kanzleien sind keine eigene Gruppe, sie mahnen im Auftrag eines Wettbewerbers oder eines Verbands ab. Manche haben sich auf einzelne Fallgruppen spezialisiert, etwa Produktkennzeichnung, Preisangaben oder gesundheitsbezogene Aussagen, und arbeiten diese Fallgruppe systematisch ab.

Für sie ist eine Fallgruppe ein Produkt: einmal die Argumentation aufsetzen, dann skalieren.

Wie gesucht wird

Ein Muster, hunderte Treffer

Niemand klickt sich durch Shops. Gesucht wird nach einem Muster, das sich automatisiert finden lässt: eine Schriftart, die von einem externen Server nachgeladen wird. Ein bestimmter App-Textbaustein. Ein fehlender Grundpreis in einer bestimmten Warengruppe. Eine Formulierung, die eine Software in tausenden Shops gleichzeitig finden kann.

Genau deshalb sind es meistens nicht die individuellen Fehler, die auffliegen, sondern die, die viele gleichzeitig machen. Wer eine App installiert, die bei zweitausend deutschen Shops denselben Text ausspielt, ist Teil einer sehr gut auffindbaren Liste.

Du wirst nicht entdeckt. Du bist in einem Suchergebnis.

Wo das Geld liegt

Nicht in der ersten Abmahnung, sondern in der zweiten

Der eigentliche Hebel ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Wer sie unterschreibt, verspricht, den beanstandeten Punkt nicht zu wiederholen, und vereinbart für den Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe. Ab diesem Moment ist derselbe Fehler ein Vielfaches teurer als beim ersten Mal.

Und der Wiederholungsfall ist wahrscheinlicher, als die meisten denken. Wer den Hinweis auf einer Produktseite korrigiert, aber die anderen achtzig Produkte, die Kollektionskacheln und den Google-Feed vergisst, hat den beanstandeten Punkt nur an einer Stelle abgestellt. Genau da entsteht der Schaden.

Deshalb ist die vollständige Umsetzung wichtiger als die schnelle.

Was die Reform gekippt hat, und was nicht

Fairerweise: das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs hat den billigsten Teil dieses Geschäfts trockengelegt. Seit Dezember 2020 kann ein Wettbewerber nach § 13 Abs. 4 UWG bei Abweichungen von reinen Informations- und Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr keine Abmahnkosten mehr ersetzt verlangen, und bei Abweichungen von der Datenschutz-Grundverordnung durch Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten ebenfalls nicht. Der Ausschluss gilt nur für Anspruchsberechtigte nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, also für Mitbewerber. Für Verbände, Verbraucherzentralen und Kammern gilt er nicht.

Das Geschäft ist damit aber nicht verschwunden, sondern verschoben. In den Fallgruppen, die nicht unter diese Ausnahme fallen, also Preisangaben, Produktkennzeichnung, Irreführung, gesundheitsbezogene Aussagen, Marken- und Urheberrecht, gilt sie nicht. Und die Vertragsstrafe aus der Unterlassungserklärung ist von der Reform ohnehin unberührt.

Stand August 2026. Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir ein Anwalt.

Vorher nachsehen dauert ein bis zwei Werktage

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